Beschluss des DKBC-Präsidiums gem. DKBC-Satzung, Pkt. 13.5

Ausnahmegenehmigungen für die Teilnahme am DKBC-Spielbetrieb der Saison 2018/2019

Gemäß DKBC-Satzung, Punkt 13.5 – Treffen von Sofortmaßnahmen, in der derzeit gültigen Fassung beschließt das Präsidium des DKBC zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes der Saison 2018/2019 folgendes:

1. Bahnanlagen, die nach Beginn des Sportjahres 2018/2019 (ab 01.07.2018)

  • eine Bahnabnahme mit Klassifizierung „C“ bestätigt bekommen haben, 
  • vorher eine Klassifizierung „A“ oder „B“ hatten,
  • deren Mannschaften für den Spielbetrieb innerhalb der Ligen des DKBC spielberechtigt sind und 
  • fristgerecht zum 15.05.2018 ihre Teilnahme am Bundesligaspielbetrieb gemeldet haben,

erhalten ein einmalig befristetes Spielrecht für die Saison 2018/2019 in den Ligen der DKBC-Bundesebene. Dieses Spielrecht wird durch eine an den Bahnbetreiber zu übergebende und auf der jeweiligen Bahnanlage zu veröffentlichende Ausnahmegenehmigung dokumentiert.

2. Bedingungen für das Erteilen dieser Genehmigungen sind elementarer Bestandteil dieser jeweiligen Ausnahme, deren Einhaltung durch das Präsidium, hier Referat Bahnabnahme, zu kontrollieren sind. Gegebenenfalls ist über die Einhaltung dieser Bedingungen entsprechend sich ergebender neuer Erkenntnisse bzw. Entwicklungen gesondert neu zu entscheiden (hier: erfolgte Anfrage mit ausstehender Antwort an die WNBA im Falle einer dieser Bahnanlagen)

3. Die Ordnungen des DKBC sind im Punkt Bahnabnahme und -klassifizierung für die Saison 2019/2020 zu präzisieren. Für den Start in den Bundesligen der Saison 2019/2020 ist zum Meldeschluss der Meldung Teil 1 (15.05.2018) die Gültigkeit der Bahnabnahme und -klassifizierung entsprechend der Bestimmungen des DKBC bis mindestens zum Ablauf der Saison 2019/2020 vorzuweisen.

Begründung:

Der Beschluss ist notwendig, um „das ordnungsgemäße Funktionieren des laufenden Geschäfts“ , hier: Absicherung des Spielbetriebes der Saison 2018/2019, zu gewährleisten.

Durch die Abgabe der Meldung Teil 1 zum 15.05. des laufenden Sportjahres kann bei der derzeitigen Handhabung des Nachweises des Vorhandenseins der notwendigen Bahnklassifizierung nicht davon ausgegangen werden, dass diese Klassifizierung auch zum Saisonstart Anfang September des Sportjahres Bestand hat. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die betreffende Mannschaft/der betreffende Klub zum o. g. Zeitpunkt Kenntnis über mögliche Versagungsgründe der bisherigen Klassifizierung hat. Für die Klassifizierung notwendige Arbeiten können u. U. nicht mehr fristgerecht bis zum Beginn des Spielbetriebes durchgeführt werden. Dies ist mit einem Wechsel der Nachweisfristen (s. Punkt 3 dieses Beschlusses) auf den 15.05. des ablaufenden Sportjahres weitestgehend ausgeschlossen.

Eine rechtssichere Planung des Spielbetriebes ist unter den derzeitigen Umständen ebenfalls unmöglich. Hier ist auch für alle Beteiligten Planungssicherheit herzustellen, da diese Abnahmen auch in den hoheitlichen Planungsbereich der Mitgliedsverbände des DKBC eingreifen. Die entsprechenden Anpassungen sind auf der Classic-Konferenz 2019 (14.04.2019) durch die Mitglieder zu beschließen.

Wüstenrot, 05.09.2018

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Archivinfo

Daten vor 2012 befinden sich noch teilweise noch auf der alten Homepage unter www.alt.dkbc.de